Angestellte können in der Säule 3a im Jahr 6828 Franken, Selbständige ohne Pensionskasse bis zu 34'128 Franken im Jahr einzahlen. Und langfristiges Sparen mit der Säule 3a lohnt sich: Die Säule 3a wird tendenziell besser verzinst als Sparguthaben und wirkt steueroptimierend. Ausserdem zwingt diese Sparform zu einem disziplinierten Umgang mit Geld. Frauen können die Guthaben ab dem Alter 59 Jahre, Männer ab 60 Jahre beziehen. Am besten ist, man legt mehrere Konten an und bezieht diese aus steuerlichen Gründen gestaffelt.

So viel ist den meisten über diese Spar- und Vorsorgeform bekannt. Und doch, so klar und an sich einfach die Säule 3a ausgestaltet ist: Es gibt immer offene Fragen. Was ist, wenn Lebenswege nicht linear verlaufen? Wie geht man damit um, dass das Geld "gebunden", also nur bei genauen Regeln beziehbar ist? Kann man Geld vielleicht auf Umwegen früher beziehen, wenn es unbedingt sein muss?

Was in speziellen oder nicht unbedingt vorgesehenen Situationen passiert, beantworten folgende Punkte.

Wie werden Säule-3a-Vermögen vererbt?

Wenn die Besitzerin oder der Besitzer eines Säule-3a-Guthaben das Bezugsalter nicht erreicht, werden die Gelder an Angehörige und Nachkommen verteilt. Für diejenigen, denen diese Vermögenswerte zukommen, gilt ein reduzierter Steuersatz. Ein solcher wird ja auch angewandt, wenn Säule-3a-Sparer ihr Guthaben selbst beziehen.

Allerdings sind Vorsorgekonten und Vorsorgefonds rechtlich nicht Teil des Nachlasses, sondern Gelder, die separat und direkt an begünstigte Personen ausbezahlt werden. Nach Auskunft des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) soll die laufende Erbrechtsreform nun abschliessend klären, inwiefern 3a-Guthaben dem Erbrecht unterworfen sein sollen. 

Wer das Geld bekommt, regelt im Moment eine "Begünstigtenordnung". Die Details sind enthalten in den Vorsorgereglementen der Banken und Finanzunternehmen, die das 3a-Sparen anbieten.

Kann man für die Säule 3a ein «Testament» machen?

Gemäss der Begünstigtenordnung gehen die Auszahlungen einer Reihenfolge nach. Die Rangfolge lautet:

  1. Ehe- und eingetragene Partner
  2. Direkte Nachkommen, Personen, die vom Besitzer der Säule 3a "erheblich" unterstützt worden sind und Personen, mit denen mindestens fünf Jahre vor dem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand
  3. Eltern, dann Geschwister, dann übrige Erben

Die Reihenfolge ist vorgegeben, Inhaber von Säule 3a-Konten können sie aber zu einem gewissen Grad beeinflussen. Wie etwa die Credit Suisse auf ihrer Website schreibt, können einzelne Personen aus der Kategorie 2 spezifisch begünstigt werden.

Auch bei Eltern, Geschwistern und übrigen Erben kann die Reihenfolge geändert werden. Laut Experten und Banken, die 3a-Produkte anbieten, können Kinder auch bei Säule-3a-Geldern Klage erheben, wenn Pflichtteile nicht berücksichtigt werden. Nach Angaben des BSV ist die Behandlung solcher Ansprüche nach geltendem Recht aber zum aktuellen Zeitpunkt umstritten. 

Mehr zum Thema:

Zum Dossier Säule 3a von cash.ch geht es hier

Es empfiehlt sich in jedem Falle, bei Fragen mit dem Anbieter der Säule 3a Kontakt aufzunehmen. Änderungen der Begünstigtenordnung müssen der Vorsorgestiftung mitgeteilt werden.

Gibt es bei akuter Geldnot Möglichkeiten, Säule-3a-Gelder vorzeitig zu beziehen?

Geldnot allein ist kein Grund für einen vorzeitigen Bezug. An der Idee, dass Säule-3a-Guthaben bis wenige Jahre vor dem Pensionsalter unangetastet bleiben sollen, will der Gesetzgeber bewusst nicht rütteln. Es herrscht ein "unausgesprochener" Deal: Der Schweizer Staat ermuntert zum Sparen, indem er die Säule 3a steuerlich begünstigt, dafür gewährt er nur wenige Ausnahmen für einen ausserplanmässigen Bezug. 

Ausnahmen für den vorzeitigen Bezug sind:

  1. Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, Rückzahlung von Hypotheken, und Renovationen von selbst bewohntem Wohneigentum. Auch die Verpfändung von Wohneigentum mithilfe von Säule-3a-Mitteln ist möglich, wobei dies genau genommen kein vorzeitiger Bezug ist.
  2. Einkauf in die zweite Säule
  3. Berufliche Selbständigkeit
  4. Auswanderung

Berechtigt zu einem vorzeitigen Bezug sind auch volle IV-Bezüger, bei denen das Invaliditätsrisiko nicht durch eine Zusatzversicherung abgedeckt ist.

Bei Finanz- und Vorsorgeberatern hört man immer wieder, dass bei Säule-3a-Sparern durchaus einmal der Wunsch aufkommt, Geld vorzeitig zu beziehen. Die sehr strenge Regelung der Ausnahmen lassen dies laut den Experten aber nicht zu.

Versuche, zum Schein eine Selbständigkeit oder einen Wohnsitz im Ausland zu errichten, dürften in den meisten Fällen scheitern. Selbständigkeit muss von der AHV anerkannt werden, und Auslandswohnsitze müssen nachgewiesen werden. Es sind nicht nur die Behörden, sondern auch die Vorsorgestiftungen selber, die solche Nachweise verlangen.

Kann man bei Arbeitslosigkeit weiter in die Säule 3a einbezahlen?

Zu Einzahlungen in ein Säule-3a-Konto berechtigt sind alle, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben, wie es im Schweizer Amtsdeutsch heisst. Auch bei Arbeitslosen sind es 6826 Franken, die im Jahr einbezahlt werden können. Dies gilt, solange jemand Taggelder bezieht, denn diese werden wie AHV-pflichtiges Einkommen betrachtet.

Können Ausgesteuerte Säule 3a-Gelder vorzeitig beziehen?

Obwohl die Situation als Ausgesteuerte oder Ausgesteuerter in manchen Fällen für die Betroffenen eine finanziell schwierige Lage mit sich bringt, ist der Bezug von Säule-3a-Geldern nicht vorgesehen.

Auch hier gilt: Der Bezug ist vor 59 oder 60 Jahren nur bei den genannten Ausnahmen möglich. Zudem stufen die Schweizer Behörden Vorsorgegelder vorrangig vor der Sozialhilfe ein: Das heisst, aus der zweiten und dritten Säule bezogenes Geld ist Vermögen, das zum Bestreiten des Lebensunterhalts verwendet werden soll.

Deshalb sollten auch Ausgesteuerte Vorsorgegelder einen Plan haben, wie und in welchem Zeitraum das Geld sinnvollerweise zu beziehen ist. Geld aus der zweiten Säule, das in diesem Fall meist auf einem Freizügigkeitskonto liegt, muss aufs Mal bezogen werden. Bestehen mehrere Säule-3a-Konten, sollte man sich diese gestaffelt auszahlen lassen. 

Kann man aus Auslandschweizer in die Säule 3a einzahlen?

Man muss, um Geld in die Säule 3a einbezahlen zu können, in der Schweiz angemeldet sein. Wer mit Sack und Pack ins Ausland gezogen ist, kann keine Gelder in die Säule 3a mehr einbezahlen.

Wer sich in der Schweiz abmeldet, kann sich das Vorsorgegeld auszahlen lassen. Möglich ist aber auch, ein Säule-3a-Konto in der Schweiz ruhen zu lassen.

Wenn das Geld dann im Umfeld des Pensionsalters zur Auszahlung kommt, wird es zunächst von der Schweiz besteuert, möglicherweise aber auch von einem anderen Land. Ausschlaggebend ist, ob Sozialversicherungsabkommen wie mit den EU- und EFTA-Ländern bestehen, oder ob die Schweiz ausserhalb dieser Länder Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat oder nicht.

Können in der Schweiz lebende Ausländer eine Säule 3a eröffnen? 

Wer in der Schweiz arbeitet und ein AHV-pflichtiges Einkommen hat, kann einzahlen, unabhängig vom Pass. Wenn ausländische Arbeitnehmer mit C-Ausweis quellenbesteuert sind, müssen sie zwecks Steueroptimierung daran denken, ihre Einzahlungen den zuständigen Stellen mitzuteilen. Ein Steuerrückerstattungsgesuch der kantonalen Steuerbehörden ist im Internet auffindbar (für den Kanton Zürich hier).

Ausländer, welche die Schweiz wieder verlassen, können sich ihr Vorsorgegeld auszahlen lassen und die Auszahlung fällt dann unter die Quellensteuer. Folgendes ist sinnvoll: Spätestens vor der Auszahlung soll das Geld in eine Vorsorgestiftung in einem steuergünstigen Kanton überwiesen werden (meistens wird Schwyz empfohlen), wodurch am wenigsten Steuern anfallen. 

Können auf Säule-3a-Konten Negativzinsen erhoben werden?

Der Negativzins von -0,75 Prozent der Schweizerischen Nationalbank erreicht mehr und mehr auch normale Banksparer: Einzelne Reteilbanken und Vermögensverwalter erheben diesen Zins bereits (cash berichtete). Bei Säule-3a-Konten ist bei bestimmten Anbietern der Zins inzwischen auf Null gesunken, Negativverzinsungen wurden inzwischen aber noch nicht eingeführt. 

Laut dem BSV wäre dies möglich. Die Säule 3a kennt nicht wie etwa die berufliche Vorsorge eine gesetzlich geregelte Mindestverzinsung. Allerdings kämen Negativzinsen in der Säule 3a einem besonders heftigen Tabubruch gleich: Geldabzügen wäre wohl die Folge, denn Säule-3a-Konten können ohne grossen Aufwand von Bank zu Bank transferiert werden.

Auch ein möglicher grundlegender Vertrauensverlust in die Finanzindustrie ist wohl ein Grund, weswegen die Anbieter von Säule-3a-Sparprodukten bisher von Negativzinsen abgesehen haben.