Der Wohnungsbesitzer habe das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, hiess es zur Begründung. Geklagt hatte ein Mann aus Prag, dessen Nachbarn in der Altstadt gegen seinen Willen ein Vermietungsverbot beschlossen hatten. Die entsprechende Satzungsklausel ist jetzt ungültig.

Das Geschäft mit den Ferienwohnungen boomt in der "Goldenen Stadt" an der Moldau nach einer Unterbrechung durch die Corona-Pandemie wieder. Kritiker wenden ein, dass der Wegzug der Einheimischen aus dem historischen Zentrum dadurch weiter beschleunigt werde. Im 1. Prager Stadtbezirk leben heute nur noch rund 24 000 Menschen./hei/DP/jha

(AWP)