Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Somit wird das Volk über zwei gewichtige gesundheitspolitische Vorlagen entscheiden. Erstens kommt die von der SP im Januar 2020 eingereichte Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)» zur Abstimmung.
Die Initiative verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln.
In der Herbstsession 2023 lehnten National- und Ständerat die Vorlage ab und verabschiedeten einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Demnach müssen die Kantone künftig einen Mindestbeitrag der Prämienverbilligung übernehmen. Die Räte verwiesen auf die hohen Kosten bei einer Umsetzung der Initiative. Bei einer Annahme müssten in anderen Bereichen demnach Milliarden eingespart werden.
Die Initianten wiederum kritisierten den Gegenvorschlag mit dem Argument, dass die Mittel für die vorgeschlagenen Massnahmen des Parlaments zur Prämienverbilligung nicht einmal einen Zehntel des Umfangs hätten, wie sie die Initiative vorschlage.
Kosten im Gesundheitswesen bremsen
Zweitens wird am 9. Juni auch über die im März 2020 eingereichte und von der Mitte-Partei lancierte Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» befunden. Gemäss der Volksinitiative müssen Bund und Kantone zusammen mit den Akteuren des Gesundheitswesens Massnahmen ergreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.
In der Herbstsession 2023 empfahl das Parlament das Volksbegehren zur Ablehnung, verabschiedete aber einen indirekten Gegenvorschlag dazu. Mit Massnahmen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit Kosten- und Qualitätszielen gedämpft werden.
Der Gegenvorschlag sei jedoch zu wenig griffig, weil das Gesetz keine Vorgaben mache für den Fall, dass die Kosten- und Qualitätsziele nicht erreicht werden, hiess es vonseiten der Mitte im Oktober 2023. Deshalb sei die Kostenbremse-Initiative «dringender denn je».
Mit der im Dezember 2021 während der Covid-19-Pandemie eingereichten Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)» kommt zudem eine dritte im Bereich der Gesundheitspolitik verortete Vorlage zur Abstimmung. Auch zu dieser Initiative empfehlen die eidgenössischen Räte ein Nein.
Energie-Mantelerlass im Gegenwind
Weiter wird das Volk am 9. Juni über den vom Parlament beschlossenen Energie-Mantelerlass entscheiden, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Vorlage sieht Massnahmen zur Versorgungssicherheit vor und will einen schnelleren Ausbau von erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele fördern.
Gegen die Vorlage hat die Fondation Franz Weber (FFW) das Referendum angeführt. Zunächst hatte ein kleines Bündnis um den Neuenburger Pierre-Alain Bruchez den Mantelerlass bekämpft, später kamen der Verband Freie Landschaft Schweiz und die FFW dazu. Die Referendumsführer kritisieren, das Gesetz sei in Eile beschlossen worden und gehe zu weit.
Das Parlament hatte den Mantelerlass in der Herbstsession 2023 deutlich gutgeheissen. Neben den meisten Parteien sprechen sich auch Umweltorganisationen wie der WWF, Greenpeace, die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) und der Verein «Nie wieder Atomkraftwerke» für den Mantelerlass aus. Ebenso haben sich am Stromkongress des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen Wirtschaftsverbände aus verschiedenen Bereichen für ein Ja ausgesprochen, darunter Economiesuisse, Swisscleantech und der TCS.
(AWP)