Der Bundestag debattierte am Dienstag in erster Lesung über die Pläne von SPD, Grünen und FDP. Neben der Einführung der Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte sehen diese auch eine Ausweitung der Impfberechtigung auf Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Apotheker vor. Darüber hinaus bekommen die Länder, wie gefordert, mehr Möglichkeiten in Hotspots auch schärfere Corona-Massnahmen zu ergreifen, etwa Restaurantschliessungen. Die entsprechenden erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen noch am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Dienstag mit 432,2 an (Vortag 441,9, Vorwoche 452,2). Gemeldet wurden 36 059 Neuansteckungen binnen eines Tages. Vor einer Woche waren es 45 753. Bei den Zahlen gibt es aber Unsicherheiten. Anfang des Monats hatte es vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geheissen, dass zumindest in einzelnen Regionen Gesundheitsämter mit der Meldung von Fällen nicht mehr hinterherkämen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 399 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 388 Todesfälle.

Die Gesundheitspolitikerinnen der Grünen und der FDP, Maria Klein-Schmeink und Christine Aschenberg-Dugnus argumentierten am Dienstag mit Blick auf die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht ebenfalls mit dem Schutz besonders gefährdeter Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen behandelt und betreut werden. Alle,

die dort arbeiteten, müssten geimpft sein, sagte Aschenberg-Dugnus. "Denn Ausbrüche in diesen Bereichen haben und hatten katastrophale Folgen, deswegen müssen sie verhindert werden."

Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Stracke sagte, das Vorgehen der Ampel-Parteien sei keine effiziente Pandemiebekämpfung. "Sie versuchen Lücken zu schliessen, die Sie selber aufreissen." AfD-Fraktionschefin Alice Weidel warf SPD, Grünen und FDP Wahlbetrug vor. "Die Impfpflicht für Pflegekräfte (...) ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen". Das Gesetz sei eine "unerhörte Grenzüberschreitung".

Die Pläne im Einzelnen:

Die Impfpflicht soll ab 15. März für Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten gelten. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Passiert das nicht, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das kann ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle aussprechen. Laut Gesetzesbegründung entfällt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Mitimpfen dürfen sollen künftig befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte bei Menschen ab zwölf Jahren. Bis es soweit ist, dürften allerdings noch einige Wochen vergehen. Zunächst sind Schulungen geplant, für die bis Jahresende noch Musterkonzepte entwickelt werden sollen. Geschult werden soll für Aufklärungs- und Impfberatungsgespräche und auch für das Verhalten in Notfällen, falls direkt nach der Impfung eine akute allergische Reaktion auftritt.

Einige Bundesländer hatten die Ampel-Parteien für ihre Corona-Politik der vergangenen Wochen kritisiert und bemängelt, dass ihnen Instrumente zur Pandemiebekämpfung aus der Hand genommen würden. Mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nun noch einmal nachgesteuert: Die Länder sollen, wenn ihre Landesparlamente das beschliessen, künftig auch wieder Restaurants oder Kultureinrichtungen schliessen dürfen. Weiterhin nicht im grösseren Stil geschlossen werden dürfen Schulen, Geschäfte oder Fitnessstudios. Ausgangsbeschränkungen sollen ausgeschlossen sein, genauso wie Verbote von Reisen, Hotelübernachtungen oder Gottesdiensten.

Einzelne Länder hatten kurz vor dem Auslaufen der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Massnahmen beschlossen. Diese dürfen bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem neuen Gesetzentwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden./jr/DP/nas

(AWP)