Die Leistung ist für Betroffene gedacht, die während ihres Studiums zum Beispiel durch einen wegbrechenden Nebenjob in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Überwiesen werden 100 bis maximal 500 Euro pro Monat, wenn per Kontoauszug nachgewiesen werden kann, dass eine pandemiebedingte Notlage besteht. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Nothilfe muss für jeden Monat neu beantragt werden./jr/DP/stw
(AWP)