Demnach vereinbarten die Unternehmen, ihren Kunden und Kundinnen bestimmte Zuschläge in Rechnung zu stellen und Mindestpreise einzuhalten. Zudem wurden wiederholt gemeinsame Preiserhöhungen beschlossen. Diese Abreden erfolgten an verschiedenen Sitzungen der Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV), bzw. von deren Fachstelle, der Schweizerischen Fachstelle Feuerverzinken (SFF). Bei den verabredeten Zuschlägen handelte es sich um den sogenannten Rohstoff- und Zinkteuerungszuschlag sowie den Transport-Mehrkostenzuschlag.

Beteiligt an den Preisabreden waren die Gesellschaften der Galvaswiss-Gruppe (GALVASWISS, Epos Verzinkerei), die Gesellschaften der SDL-Gruppe (Schweizerische Drahtziegelfabrik, Zinctec), die Verzinkerei Lenzburg, die Verzinkerei Oberuzwil, die Verzinkerei Unterlunkhofen, die Verzinkerei Wattenwil, die zur ESTECH-Gruppe gehörende Verzinkerei Wettingen, die Verzinkerei Wollerau und die Zinguerie, Sablage, Métallisation (ZSM). Einer Unternehmung wurde die Sanktion erlassen, da sie die Weko als Erste über das Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. ZSM befindet sich seit 2013 im Konkurs. Gegen die Verzinkerei Stooss (mittlerweile in Liquidation) wurde das Verfahren eingestellt.

Derartige Preisabreden auf gleicher Marktstufe seien volkswirtschaftlich besonders schädlich und würden einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellen schreibt die Weko. Alle noch aktiven Unternehmen sowie die VSV hätten mit der Wettbewerbsbehörde sehr gut kooperiert. Zudem seien für die Zukunft klare Verhaltensweisen festgelegt worden.

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(AWP)