Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Swisscom aufgehoben, wie aus einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil des Gerichts hervor geht. Die Weko sei zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung ausgegangen, da Swisscom auf dem in diesem Fall relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe.
Das Gericht hat seinen Entscheid damit begründet, dass die von der Weko angeordneten Massnahmen Gebiete betreffe, in denen die Swisscom den Glasfaserausbau noch nicht begonnen habe. Dort könne das Unternehmen keine entsprechenden Dienstleistungen anbieten und folglich auch nicht marktbeherrschend sein.
Zudem sei die Swisscom in bereits mit der neuen Technologie ausgebauten Gebieten nicht auf dem von der Weko definierten Markt tätig. Dieser umfasse im Wesentlichen durchgehende Glasfaserleitungen von der Anschlusszentrale bis zum jeweiligen Gebäude, was bei der neuen Bauweise nicht mehr der Fall sei.
Streit um neue Technologie
Auslöser des Verfahrens war eine Strategieänderung von Swisscom Anfang des Jahres 2020. Der Konzern kündigte an, sein Glasfasernetz künftig nicht mehr in einer Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszubauen, sondern auf eine Punkt-zu-Multipunkt-Topologie (P2MP) zu setzen.
Konkret bedeutet dies, dass das Unternehmen neu nur noch eine Zuleitung von der lokalen Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern verlegte und das Datensignal dort dann auf die Anzahl angeschlossener Haushalte aufgesplittet wird. Zuvor wurde eine Direktleitung von der Zentrale bis in jeden Haushalt gelegt.
Bei der neuen P2MP-Bauweise gibt es also im Gegensatz zur bisherigen P2P-Technologie keine durchgehenden, einzelnen Glasfaserleitungen mehr von den Swisscom-Zentralen bis zu den einzelnen Haushalten oder Geschäften. Solche Leitungen konnten andere Telekomanbieter mieten. Bei der neuen Leitungsführung müssen Konkurrenten das Datensignal und die Technologie der Swisscom nutzen. Die Weko pochte jedoch auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.
Die Swisscom rechtfertigte den geänderten Ausbau der Glasfaserleitungen mit den Kosten. Die neue Baumstruktur mit nur einer Zuleitung sei viel billiger als die Direktleitungen in jeden Haushalt.
Langes Verfahren
Die Weko hatte Ende 2020 eine Untersuchung eröffnet und vorsorgliche Massnahmen erlassen, um den Ausbau in der neuen Technologie zu stoppen. Beschwerden der Swisscom gegen die Massnahmen wiesen das Bundesverwaltungsgericht 2021 und das Bundesgericht 2022 ab.
Im Hauptverfahren verfügte die Weko am 4. Dezember 2023 schliesslich Auflagen für den weiteren Netzausbau und verhängte die Sanktion von rund 18 Millionen Franken. Diese Verfügung ist mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Hunderttausende Anschlüsse umgebaut
Wegen des Weko-Verdikts konnte die Swisscom die nach der neuen Bauweise erstellten Glasfaseranschlüsse nicht nutzen. Zeitweise waren eine halbe Million Anschlüsse blockiert, welche die Swisscom nicht in Betrieb nehmen durfte.
Viele davon hat der grösste Telekomkonzern der Schweiz mittlerweile umgebaut. Im ersten Halbjahr waren noch 170'000 Anschlüsse blockiert, wie Konzernchef Christoph Aeschlimann der Nachrichtenagentur AWP gesagt hatte.
(Urteil B-3186/2024 vom 21.9.2026)
(AWP)
