Nur bis hundert Personen sollen sich in Bars, Clubs und Diskotheken aufhalten dürfen, wenn weder der Abstand eingehalten noch das obligatorische Tragen von Masken durchgesetzt werden kann. Ebenso sollen stark betroffene Kantone auf die von der GDK schon Anfang Juli empfohlene Ausweispflicht in Clubs zurückgreifen.

18 Kantone gehen mit ihren Schutzvorschriften bereits weiter als der Bund. Eine Ausweispflicht in Clubs gilt nach der Mitteilung der GDK vom Dienstag in mittlerweile 17 Kantonen. Mehrere Kantone schreiben auch Masken in Läden vor oder haben die Gästezahl für Veranstaltungen oder in Betrieben stärker beschränkt als der Bund.

Der GDK-Vorstand rät zur Absprache: "Wir empfehlen den Kantonen, die Massnahmen mit ähnlich betroffenen Kantonen und insbesondere mit den Nachbarkantonen zu koordinieren", liess sich Präsident Lukas Engelberger zitieren. Ebenso sollen die Kantone die von den Einschränkungen betroffenen Verbände vorgängig informieren.

Dass nicht alle Kantone in der Covid-19-Pandemie dasselbe tun, liegt laut Engelberger daran, dass sich die Lage von Kanton zu Kanton teilweise stark unterscheidet.

(SDA)