Die Handelsaussetzung der Leclanché-Aktien bleibt bis zur Publikation des Berichts bestehen. Grund für die erneute Fristverlängerung ist, dass das Westschweizer Unternehmen derzeit nicht nachweisen kann, mindestens bis Juni 2027 als fortgeführtes Unternehmen zu gelten, wie das Unternehmen in einem Communiqué vom Donnerstag schrieb. Leclanché wolle seine Bemühungen fortsetzen und sei zuversichtlich, die Anforderungen zu erfüllen um als fortgeführtes Unternehmen behandelt und angesehen zu werden.
Die Aktien von Leclanché sind seit dem 1. Juni 2026 vorübergehend vom Handel an der SIX Swiss Exchange ausgesetzt. Das Westschweizer Unternehmen befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einem strategischen Partner über eine zusätzliche Finanzierung.
(AWP)

