Diese Zahlen gehen aus einem Bericht zur Schweiz der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der OECD hervor, über welchen die "NZZ am Sonntag" berichtete. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte auf Anfrage die Informationen.

Keines dieser Verfahren werde direkt gegen Vereine, Stiftungen oder andere juristische Personen geführt, schreibt die BA. Im Kontext der Terrorfinanzierung spielten diese aber immer wieder eine Rolle, jedoch seien primär deren Repräsentanten oder Mitglieder eigentlicher Gegenstand der Untersuchung.

Aus Sicht der BA ist es grundsätzlich nicht möglich, Strafverfahren rund um das Deliktfeld Terrorismus in die Kategorien Terrorismus und Terrorismusfinanzierung aufzuteilen. Die sechs Strafverfahren werden deshalb formell wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation geführt. Insgesamt sind zurzeit bei der BA gegen 70 Strafverfahren im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig.

(AWP)