Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) gab seine Empfehlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ab. Ein Rechtsanwalt hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Impfstoff-Lieferverträgen ersucht. Die CH-Media-Zeitungen hatten am Donnerstag zuerst darüber berichtet.

Ebenfalls am Donnerstag veröffentlichte der Edöb seine Empfehlung. Gemäss dem Papier wollte der Rechtsanwalt vom BAG unter anderem wissen, was die Impfstoffe bisher gekostet haben und wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert ist. Das BAG ist angehalten, bei der Veröffentlichung das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten.

Das BAG stellte sich bisher gegen die Veröffentlichung, wie in der Empfehlung zu lesen ist. Die Impfstoff-Beschaffung sei noch nicht abgeschlossen, machte es dazu geltend. Die verlangte Offenlegung würde die Interessen der Schweiz für laufende und künftige Verhandlungen schwächen.

BAG prüft weiteres Vorgehen

Das BAG habe Kenntnis genommen von der Empfehlung, hiess es beim Bundesamt am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das weitere Vorgehen werde geprüft. Innerhalb von 20 Tagen kann das Bundesamt eine Verfügung gegen die Veröffentlichung erlassen, wenn es sich weiterhin dagegen stellt. Tut es dies, muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befassen.

Über die Veröffentlichung der Verträge hatte das Parlament bei der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes im vergangenen Winter debattiert. Der Nationalrat hätte die Veröffentlichung gewünscht, mit Rücksicht auf den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen. Der Ständerat war jedoch dagegen und setzte sich in der Einigungskonferenz durch.

(AWP)