Der EuGH hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstösst. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann, bietet demnach nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Für die nationalkonservative PiS-Regierung ist das Urteil höchst unangenehm, weil die Disziplinarkammer das Herzstück der Reformen des polnischen Justizsystems ist. Sie verurteilte die EuGH-Entscheidung zuletzt als "ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde"./aha/DP/nas

(AWP)