Die im Bündner Kantonsamtsblatt veröffentlichten Massnahmen treten am (heutigen) Freitag um 23 Uhr in Kraft. Sie umspannen Versammlungen und Treffen, Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe, Sport- und Freizeitaktivitäten.

Gemäss den neuen Regeln dürfen sich nicht mehr als zehn Personen treffen, weder im privaten noch im öffentlichen Raum auf Plätzen, Trottoirs, Parks oder Spazierwegen. Gottesdienste können noch durchgeführt werden mit maximal 50 Personen, sofern Schutzkonzepte vorhanden sind und eingehalten werden.

Restaurationsbetriebe, auch solche in Skigebieten, werden geschlossen. Erlaubte Ausnahmen bis 22 Uhr betreffen die Lieferung von Lebensmitteln nach Hause, Märkte, bei denen der Konsum an Ort und Stelle verboten ist, sowie Take-Away am Schalter.

Herunter gefahren wird weiter das kulturelle Leben. Geschlossen werden Kinos, Theater, Museen, Galerien, Bibliotheken sowie Sport- und Fitnesszentren. Die Bündner Regierung hält ihre Medienkonferenz am Freitag um 10.00 Uhr in Chur ab. Es wird erwartet, dass sie sich dann auch zum Wintersport äussert.

(AWP)