Entscheidungen über Beschlagnahmungen werden demnach durch den Sicherheitsrat der Ukraine getroffen und per Dekret des Präsidenten in Kraft gesetzt. Kompensationen seien nicht vorgesehen. In dem Gesetz werden ausdrücklich auch Steuerresidenten als steuerpflichtige Bewohner erwähnt, deren Eigentum oder Vermögen beschlagnahmt werden können.

In der Ukraine haben unter anderem russische Banken und Unternehmen Vertretungen und besitzen Anteile an örtlichen Unternehmen./ast/DP/ngu

(AWP)