Das Stanser Unternehmen errang damit einen Etappensieg gegen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), wie der Sprecher des in St. Gallen amtierenden Gerichts am Donnerstag eine Meldung der Tamedia-Titel bestätigte.

Das EDA hatte Pilatus im Juni die Tätigkeit in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten untersagt, weil diese beiden Staaten im Jemen die Huthi-Rebellen bekämpfen. Das Departement stützte sich dabei auf das Söldnergesetz.

Laut dem EDA stellen die Dienstleistungen von Pilatus eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, "die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen".

Pilatus hätte seine Mitarbeiter gemäss dem Verdikt des Aussendepartements bis September zurückziehen müssen. Das bekämpfte das Unternehmen mit einem Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht. Mit der erteilten aufschiebenden Wirkung kann die Firma ihre Tätigkeit am Golf bis zum Vorliegen eines Urteils weiterführen.

Die Flugzeugbauer warten in den beiden Staaten Schulungsflugzeuge vom Typ PC-21. Sie führen auch Ausbildungen durch. Saudi-Arabien hatte 55 dieser Flugzeuge gekauft und die Emirate 25.

(AWP)