EU-Verkehrskommissarin Adina Valean betonte in einer Mitteilung vom Montag, dass die Entscheidung keine weitere Sanktion gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs, sondern ausschliesslich aus Sicherheitsbedenken getroffen worden sei. Das russische Luftfahrtbundesamt habe Fluggesellschaften erlaubt, Hunderte Flieger in ausländischem Besitz ohne ein sogenanntes Lufttüchtigkeitszeugnis zu betreiben. Ein solches Zeugnis wird auch vom Luftfahrtbundesamt ausgestellt und ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Flugzeug in Betrieb genommen werden darf.
Teil der EU-Sanktionen gegen Russland ist, dass Ersatzteile und Ausrüstung für russische Luftfahrtunternehmen nicht mehr an Moskau verkauft werden dürfen. EU-Angaben zufolge sind drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeuge in der EU, den USA und Kanada gebaut worden./mjm/DP/men
(AWP)