Die Richter gaben in ihrer einstimmig getroffenen Entscheidung damit zum grossen Teil einer Klage des Irans statt, der eine einstweilige Verfügung gegen die USA-Massnahmen gefordert hatte. Die Entscheidung des UN-Gerichts ist bindend. Sie stelle aber keine Vorentscheidung im Hauptverfahren dar, betonte das Gericht. Es gehe nun darum, "irreparable Schäden" im Iran durch die Sanktionen zu verhindern.

Die USA hatten das internationale Atomabkommen mit dem Iran einseitig gekündigt und im Mai erneut einige Sanktionen gegen die Islamische Republik in Kraft gesetzt. Diese aber könnten gegen ein Freundschaftsabkommen beider Staaten von 1955 verstossen, erklärte das Gericht. Dies müsse rechtlich geklärt werden. Bis dahin müssten die USA die Sanktionen, die am Bedrohlichsten seien, ausgesetzt werden.

Wann das Hauptverfahren in dieser Klage beginnen wird, ist noch nicht festgelegt worden. Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof können Jahre dauern.

In der Anhörung vor dem Gericht hatten die USA die Klage des Irans entschieden zurückgewiesen. Das Gericht sei nicht zuständig. Der Freundschaftsvertrag stammt noch aus der Zeit der persischen Monarchie vor der islamischen Revolution./ab/DP/jha

(AWP)