Die zeitweisen Grenzschliessungen waren am 21. März in Kraft getreten und seither mehrfach verlängert worden. Die Grenzen sind aber nicht völlig zu, sondern nur für alle nicht dringlichen Übertritte. Aus Arbeitsgründen und für den Handel sind Grenzübertritte weiter möglich. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den Ländern./jbz/DP/stw

(AWP)