Ein Gesamtbetrag wird nicht genannt. Die Höhe der Unterstützung sei von den Bedürfnissen der Unternehmen abhängig. Sie solle in Form von Amortisationssistierungen oder Finanzierungen von Liquiditätsengpassen erfolgen. Voraussetzung sei, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Krise operativ stabil und finanziell gesund waren.

Die Soforthilfe sei ergänzend zu den Massnahmen des Bundes mit den regionalen Bürgschaftsgenossenschaften als Garantiegeber.

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(AWP)