Der EuGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuliess, dass dort erzeugter Käse unter Verwendung des Namens Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten unterstützt durch Griechenland und Zypern vor. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Union vermarktet würden, nicht aber für Ausfuhren in Drittländer./aha/DP/men
(AWP)