Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schliesse ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln./uvo/DP/jha

(AWP)