Es hätten sich genügend Anhaltspunkte für die mögliche Verletzung von Regularien durch den auf Augenbehandlungen spezialisierten Konzern ergeben, hiess es in einer Mitteilung vom Freitag. Die mögliche Verletzung der Publizitätsvorschriften stehe im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von kursrelevanten Tatsachen. Die Regulierungsstelle werde über den Ausgang des Verfahrens informieren.

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(AWP)