Die Basler Aufsichtsbehörde habe erklärt, dass die Konkursandrohung als nichtig zu betrachten sei, heisst es in der Mitteilung von The Native weiter. Die Entscheidung sei aufgrund der von der Firma eingereichten Begründung gefolgt.

Die Entscheidung werde nun dem Appellationsgericht Basel mitgeteilt. Das Unternehmen erwarte, dass die endgültige Entscheidung über die Konkurseröffnung über das Unternehmen vom Appellationsgericht bis Ende Juni gefällt wird. Es werde erwartet, dass diese Entscheidung über den Konkurs mit der jetzt ergangenen Entscheidung übereinstimmt und nach Ansicht der Gesellschaft nur zu ihren Gunsten ausfallen könne, hiess es weiter.

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(AWP)