"Der Fall ist so klar, dass kein anderes Urteil zu erwarten war", heisst es in der schriftlichen Stellungnahme, die Blatter am Dienstag an die Medien verschickte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte eine "Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügung" erlassen.

Der Weltfussballverband FIFA hatte im Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen ihren früheren Präsidenten eingereicht. Es ging um das Fussballmuseum in der Stadt Zürich und umstrittene Projektkosten in Höhe von 500 Millionen Franken.

(AWP)