Beschwerdeführer Alex Bauert bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der "Sonntagszeitung" und des "Nebelspalters". Er ziehe das Urteil weiter, weil er als Single bei der Radio- und Fernsehgebühr in unzulässiger Weise diskriminiert werde. Er wolle nicht gleich viel zahlen, wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.

Bauert ist der Meinung, dass seine Chancen in Strassburg nicht schlecht stehen. Das Bundesgericht habe nämlich die Diskriminierung nicht verneint, aber entschieden, dass es sachlich begründet sei, die Abgabe einfachheitshalber pro Haushalt einzuziehen.

Die Serafe-Gebühr von 365 Franken (resp. 335 Franken seit 1.1. 2021) muss pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl Personen, die dort leben.

(AWP)