Die südafrikanische Strafverfolgungsbehörde National Prosecuting Authority hat mit ABB einen Vergleich in einem Korruptionsfall erzielt. Im Rahmen des Deals zahlt ABB 2,5 Milliarden Rand, umgerechnet rund 150 Millionen US-Dollar, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Durch die Einigung habe ABB die Verantwortung für das mutmasslich kriminelle Verhalten seiner Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Verträgen der Elektrizitätsgesellschaft Eskom anerkannt und auch die Verantwortung übernommen. Die Behörde hob in der Mitteilung die bereitwillige Zusammenarbeit von ABB mit den Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen lobend hervor.
Korruption für den Bau eines Kohlekraftwerks
Bei dem Fall geht es um den Bau des Kohlekraftwerks Kusile durch Eskom, bei welchem ABB ein Auftragnehmer war. "ABB hat mit der National Director of Public Prosecution in Südafrika eine vollständige und endgültige Einigung über die verbleibenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem im Jahr 2015 vergebenen Kusile-Projekt in Südafrika erzielt," teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.
Die Strafzahlung werde sich voraussichtlich im vierten Quartal des laufenden Jahres auf den Cashflow auswirken. Die Summe ist "Teil des Gesamtbetrags von rund 325 Millionen US-Dollar, der bereits im Ergebnis des dritten Quartals 2022 erfasst wurde," sagte ABB weiter. Man wolle in naher Zukunft eine endgültige Lösung für die noch offenen Angelegenheiten in dem betreffenden Fall finden.
Die Vereinbarung wurde in Zusammenarbeit mit den Partnerländern USA, Schweiz, Italien und Deutschland ausgehandelt. Der grösste Teil der Strafzahlung gehe an Südafrika. Zu den allfälligen Zahlungen an die anderen Länder gab es in der Mitteilung keine näheren Angaben.
Bereits letzten Sommer hatten die südafrikanischen Justizbehörden zwei frühere Angestellte des ABB-Konzerns und deren Ehefrauen festgenommen. Sie wurden der Korruption, des Betrugs und der Geldwäscherei angeklagt. Ende 2020 hatte ABB dann eine Einigung mit Eskom erzielt. Der Konzern zahlte damals rund 104 Millionen Dollar, wobei sich alle Parteien gegenseitig von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vertrag freistellten.
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(AWP)