Diese vier Wochen könnten auch von Elternteilen bezogen werden, die nicht bei der Migros arbeiteten, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Diese bezögen dann den Lohn der bei der Migros angestellten Mutter oder des Vaters, hiess es auf Anfrage.
Gleichzeitig werde der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen erhöht und der Mutter- oder Vaterschaftsurlaub könne durch unbezahlten Urlaub verlängert werden.
Ausserdem hätten Mitarbeitende die Möglichkeit, pro Jahr zehn zusätzliche Ferientage zu erwerben und sie könnten alle fünf Jahre ein bis zu dreimonatiges, unbezahltes Sabbatical beziehen. Und Familien mit tiefen Bruttohaushaltseinkommen erhielten überobligatorische Kinderzulagen.
Flexible Arbeitszeitmodelle würden im neuen Landes-GAV gefördert. Die Arbeitszeit in den detailhandelsnahen Gastro-Unternehmen werde auf 41 Stunden pro Woche reduziert.
Der neue L-GAV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und er gilt bis 2026. Ihm unterstellt sind neben den Angestellten der Migros-Genossenschaften auch diejenigen in den Migros-Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Ausgenommen sind Mitglieder der Direktion und des Kaders. Auf Arbeitnehmerseite wurde der Vertrag vom Kaufmännischen (KFMV) und vom Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) unterzeichnet.
(AWP)