Reichelts Anwalt teilte auf Nachfrage zur Strafanzeige wie auch zu einer am selben Tag bekanntgewordenen Klage des Konzerns gegen Reichelt vor dem Arbeitsgericht mit, eine Klage liege weder seinem Mandanten noch ihm selbst vor.

"Die offenbar gegenüber Medien erfolgte gezielte Verlautbarung einer solchen Klageeinreichung, noch bevor eine Zustellung dieser Klage an meinen Mandanten erfolgt ist, betrachten wir als entlarvenden und zugleich untauglichen Einschüchterungs- und Ablenkungsversuch", erklärte der Anwalt.

Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur von Deutschlands grösster Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriere-Endes bei "Bild" waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Reichelts Anwalt teilte erst kürzlich mit: Nicht nur gegen Reichelt erhobene Vorwürfe, sondern auch die Durchführung der konzerninternen Untersuchung und der Umgang des Konzerns mit den Vorwürfen und dem Thema Machtmissbrauch generell bedürften einer "völlig neuen Bewertung".

Neben der Strafanzeige verlangt Springer auch Geld von seinem früheren "Bild"-Chefredakteur Reichelt zurück und zieht dazu vor Gericht. Der Fall liegt beim Arbeitsgericht Berlin, wie eine Gerichtssprecherin der dpa bestätigte. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Die Sprecherin sagte weiter, es gehe bei der Klage um die Rückzahlung einer Abfindung, die beim Weggang Reichelts vereinbart worden sei. Zudem fordere der Konzern auch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Es handele sich bei der Klage um eine Millionensumme.

Sie sei am 20. April bei Gericht eingegangen. Der nächste Schritt sei, einen Gütetermin festzusetzen, hiess es weiter. Ein Springer-Sprecher sagte hierzu: "Zu laufenden juristischen Verfahren äussern wir uns nicht."/rin/DP/stw

(AWP)