Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Details waren zunächst nicht bekannt.

Das OLG bestätigte den Eingang der Berufung. Ob es zu einer Verhandlung kommen wird, ist nach Angaben eines OLG-Sprechers noch unklar. Der zuständige Senat berate nun das weitere Vorgehen.

Im Frühjahr 2021 wurden Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko./aro/DP/zb

(AWP)