Der neue Höchstzinssatz gilt für Verträge, die ab dem 1. Mai 2023 abgeschlossen werden, wie es beim EJPD hiess. Er dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und wird seit 2016 gemäss einem festgeschriebenen Berechnungsmechanismus bestimmt. Die Festlegung des Höchstzinses gilt unbefristet, wird aber mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Seit Ende 2022 lag der hierbei massgebliche Referenzzinssatz bei über 0,5 Prozent. Ab diesem Schwellenwert ist eine Erhöhung des Höchstzinssatzes vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass er sich längerfristig über diesem Wert bewegen wird, wie es beim EJPD hiess.
Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind gemäss Konsumkreditgesetz nichtig. Konsumentinnen und Konsumenten schulden in diesem Fall bloss die Kreditsumme, nicht aber die Zinsen und Kosten.
(AWP)