Potenzial sehen die Statistiker noch bei den Teilzeitbeschäftigten, deren Anteil bei den Angestellten im vergangenen Jahr 30 Prozent betrug. Fast jede zweite erwerbstätige Frau (49 Prozent) arbeitet in Teilzeit, bei den Männern ist der Anteil seit 2010 um 3,4 Punkte auf 12,7 Prozent gestiegen. Mindestens ein Teil der Teilzeitkräfte könnte aktiviert werden, mehr zu arbeiten, so das Statistikamt. Allerdings gebe es auch Menschen, die allein in einem Teilzeitjob am Erwerbsleben teilnehmen könnten.
Aus unterschiedlichen Gründen sind eingewanderte Menschen seltener erwerbstätig. Ihre Job-Quote liegt bei 74 Prozent, wobei Frauen deutlich seltener einer bezahlten Arbeit nachgehen als Männer. Vor allem geflüchtete Menschen haben häufig zunächst keine Berechtigung, eine Arbeit aufzunehmen.
In der Folge sind Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten in den ersten fünf Jahren nach Zuzug nur zu 34 Prozent als erwerbstätig registriert. Bei Eingewanderten aus Afrika betrug die Quote 55 Prozent. Nach 15 bis 20 Jahren haben sich Quoten auf 78 Prozent (Naher und Mittlerer Osten) beziehungsweise 73 Prozent (Afrika) erhöht. Eingewanderte EU-Bürger, die volle Freizügigkeit geniessen, sind nach fünf Jahren zu 81 Prozent und 15 bis 20 Jahre nach Zuzug zu 87 Prozent erwerbstätig - dann exakt der Wert der Gesamtbevölkerung.
Im vergangenen Jahr sind erneut zahlreiche Nicht-EU-Bürger zur Arbeit nach Deutschland eingewandert. Im Ausländerzentralregister wurden zum Jahresende 351 000 Menschen mit einem befristeten Aufenthaltstitel erfasst, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Das waren 56 000 Personen oder 19 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag berichtete. Der Anstieg war damit deutlich stärker als in den Vorjahren. Die Zahl der registrierten Arbeitsmigranten wächst seit 2010 kontinuierlich.
Zwei Drittel der erfassten Menschen waren Männer. Mit 89 000 Personen stellen akademische Fachkräfte mit der sogenannten "Blauen Karte" die grösste Einzelgruppe. Hier stammen viele aus Indien (26 000), gefolgt von Menschen türkischer und russischer Herkunft. Voraussetzung für die Erteilung der "Blauen Karte EU" ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein konkretes, der Qualifikation angemessenes Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt.
Auch ohne blaue Karte können Nicht-EU-Akademiker eine Aufenthaltsgenehmigung als Fachkraft erhalten, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot besitzen. Hier berichtete die Statistik von 40 000 Berechtigten zum Jahresende. Anders als bei der blauen Karte gilt hier kein Mindestgehalt.
Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 sind bislang 41 000 Menschen registriert. Das waren 13 000 mehr als ein Jahr zuvor, eine Steigerung um 44 Prozent. Der Frauenanteil betrug 58 Prozent. Die grössten Gruppen waren Fachkräfte aus Bosnien-Herzegowina und von den Philippinen.
Rund 62 000 Nicht-EU-Bürger waren auf Grundlage der sogenannten "Westbalkanregelung" auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig. Die Ende 2023 auslaufende Regel erlaubt auch ohne Fachqualifikation die befristete Zuwanderung aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien./ceb/DP/jha
(AWP)