Nach den Angaben der Volkswagen AG sei eine Verringerung der Abgasrückführung insbesondere bei niedrigen Temperaturen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, teilte das Gericht weiter mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Genehmigungen für Fahrzeuge erteilt, welche ein solches Thermofenster enthalten. Dagegen geht die Umwelthilfe vor.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zu dem Thema vorgelegt. Der EuGH hatte mit Urteil vom 8. November 2022 entschieden, dass die DUH klageberechtigt ist. Ausserdem präzisierten die EuGH-Richter damals ihre restriktive Haltung zu den Thermofenstern. Demnach dürfen Abschalteinrichtungen wie die Thermofenster nur zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind.
Die Schleswiger Richter müssen nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen vorliegen, wie das Verwaltungsgericht weiter mitteilte./gyd/DP/ngu
(AWP)