Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises einbehalte. So blieben Käuferinnen und Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Die Musterfeststellungsklage hatten die Verbraucherschützer beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht. Betroffene können sich der Klage laut vzbv anschliessen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt. Ein Datum dafür ist demnach noch nicht angesetzt.

Eventim hält die Klage für unbegründet. "Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim haben", sagte eine Sprecherin der dpa. Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden.

In einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände die Anliegen von mehreren Betroffenen bündeln. Ihre Ansprüche verjähren dann nicht. Nach Abschluss der Musterfeststellungsklage ist das Ergebnis für die Fälle aller angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich./jcf/DP/mis

(AWP)