Diese beläuft sich auf 1 Prozent, wie Syndicom am Donnerstag mitteilte. Die Mindestlöhne werden um 1,6 bis 2 Prozent erhöht. Das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ersten Jahr nach der Berufslehre beträgt neu 4200 Franken im Monat. Im vierten Jahr nach der Berufslehre sind es 4370 Franken.
Buchhändlerinnen und Buchhändler ohne spezifische Ausbildung erhalten künftig im ersten bis dritten Praxisjahr mindestens 3900 Franken im Monat. Ab dem vierten Anstellungsjahr haben nicht spezifisch ausgebildete Mitarbeitende Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende.
Syndicom begrüsst die Einigung. Diese sei in einem schwierigen Umfeld zustande gekommen. Die Buchpreise und -margen seien 2022 tendenziell gesunken, trotz Inflation in anderen Bereichen der Wirtschaft, betont die Gewerkschaft.
(AWP)