Der neue GAV gilt für rund 10'000 Angestellte. Konkret werden darin etwa die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit oder die Erhöhung der Ausbildungszulagen und des Mindestlohns festgehalten. Darüber hinaus soll es Mitarbeitenden ab 60 Jahren bis Ende 2026 möglich sein, ein "Altersteilzeitmodell" inklusive Option zur Teilpensionierung auszuüben.

ls/rw

(AWP)