Die neue Anlagegruppe Infrastruktur III trifft den Nerv der Zeit: Früher als die Experten erwartet haben, hat der Bundesrat Ende August 2020 mit breiter Unterstützung der Kantone beschlossen, die "Motion Weibel" umzusetzen. Diese macht Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver. Ab 1. Oktober 2020 gilt die Verordnungsänderung: Es wird in der BVV2 neu für Anlagen in Infrastrukturen eine eigene Anlagekategorie geschaffen. In dieser darf bis zu 10 Prozent des Gesamtvermögens der Vorsorgeeinrichtung angelegt werden. Dies ermöglicht es den Vorsorgeeinrichtungen, in grösserem Umfang als bisher in Infrastruktur zu investieren.

Diese neue Kategorisierung gilt auch für die Anlagegruppe "Infrastruktur III" der Zürich Anlagestiftung: Mit dieser neu lancierten Anlagegruppe investieren Sie weltweit in unterschiedliche Infrastrukturanlagen. "Infrastruktur III" tätigte bereits dieses Jahr eine Investition in ein Unternehmen, das Produktionsanlagen für Holzpellets und Tiefseehäfen-Terminals betreibt – jeweils mit dem Ziel, Kohle in Kraftwerken durch Alternativen wie Biomasse zu ersetzen. Ausserdem tätigte die Anlagegruppe eine Co-Investition mit einem Telekom-Infrastruktur-Dienstleister, der ein Portfolio mit über 10’000 Mobilfunkmasten in Deutschland erwerben will.

Die Anlagegruppe "Infrastruktur III" wird in den nächsten drei Jahren Zusagen in Höhe von 360 Millionen US-Dollar investieren. Noch bis Ende des zweiten Quartals 2021 ist diese Anlagegruppe für neue Investoren offen.

Und das bietet Ihnen die Anlagegruppe "Infrastruktur III":

  • mit Co-Investitionen breit diversifizieren
  • mit Brownfield-Anlagen stabile Renditen erzielen
  • mit attraktiver Gebühr ausschliesslich auf das investierte Kapital kostengünstig fahren

Neugierig geworden? Informieren Sie sich jetzt über ein mögliches Investment in die Anlagegruppe "Infrastruktur III".

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