Julius Bär macht einen weiteren Schritt im Prozess der Bereinigung von Altlasten. (Bild: investrends.ch)
Julius Bär macht einen weiteren Schritt im Prozess der Bereinigung von Altlasten. (Bild: investrends.ch)

Am 30. Juni 2022 hat Julius Bär einen Rechtsstreit mit dem Liquidator einer litauischen Gesellschaft beigelegt, der seit 2019 bei einem Genfer Gericht in erster Instanz hängig war, wie die Bank am Freitag mitteilte. Die Forderung belief sich auf einen Gesamtstreitwert von 335 Mio. Euro zuzüglich 5% Zinsen pro Jahr seit Dezember 2011. Sie bezog sich auf die mutmassliche Nutzung des Finanzsystems für die Veruntreuung von Vermögenswerten bei einer litauischen Gesellschaft durch zwei ihrer Führungskräfte. Diese Angelegenheit liegt mehr als zehn Jahre zurück. Bei der Gesellschaft handelt es sich mutmasslich um die ehemalige litauische Bank Snoras, die 2011 nach einem Bankrun verstaatlicht worden war.

Julius Bär wird rund die Hälfte der Vergleichssumme in Höhe von 105 Mio. Euro durch bestehende Rückstellungen abdecken. Der verbleibende Betrag wird dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2022 belastet.

Julius Bär begrüsse die Beilegung dieses Rechtsstreits. Dies sei für die Gruppe ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Bereinigung von Altlasten und der kontinuierlichen Verbesserung ihres Risikoprofils.

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