Der National- und der Ständerat haben der Revision des Geldwäschereigesetzes zugestimmt. (Bild: Shutterstock.com/Africa Studio)
Der National- und der Ständerat haben der Revision des Geldwäschereigesetzes zugestimmt. (Bild: Shutterstock.com/Africa Studio)

Scheinbar unzählige Windungen musste die 2019 eingeleitete Revision des Geldwäschereigesetzes durchlaufen, bevor am Freitag der National- und der Ständerat in der Schlussabstimmung der Revision zustimmten. Die nun verabschiedete Revision gehe zwar weniger weit, als die Finanzbranche sich dies gewünscht hätte, sei jedoch ein wichtiger erster Schritt, schreibt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in einer Stellungnahme. Durch die Gesetzesanpassungen sollte die Schweiz den sogenannten intensivierten Folgeprozess der FATF verlassen können. Damit sei das primäre Ziel erreicht.

Mit der nun verabschiedeten Version seien zwar nicht alle, aber doch wesentliche Anliegen der Behörden und der Branche adressiert worden. "Besonders wichtig sind die Verbesserungen bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten", heisst es weiter in der Mitteilung. Aus Sicht der SBVg sei es zwar bedauerlich, dass die restlichen Aspekte nicht aufgenommen wurden, jedoch sei es für die Branche immer klar gewesen, dass in dieser Thematik der sprichwörtliche Spatz in der Hand zielführender sei als die Taube auf dem Dach.

Die SBVg zeigt sich daher auch erfreut über den Abschluss dieses langjährigen Geschäfts. Rechtzeitig vor der nächsten Länderprüfung der FATF verfüge die Schweiz nun über ein modernes und zeitgemässes Geldwäschereigesetz. Die Banken würden die Änderungen in der Gesetzgebung nun rasch und umfassend umsetzen und damit die Integrität des Schweizer Finanzplatzes festigen.

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