Die SNB kann sich im ersten Halbjahr 2020 knapp über Wasser halten.
Die SNB kann sich im ersten Halbjahr 2020 knapp über Wasser halten.

Das erste Halbjahr 2020 war geprägt von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, was zu einer hohen Volatilität auf den Finanzmärkten führte. Unter dem Strich blieb für die Schweizerische Nationalbank (SNB) ein Gewinn von CHF 0,8 Mrd. übrig, wie die SNB in ihrem Zwischenbericht per 30. Juni 2020 am Freitag mitteilte. Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen betrug CHF 6,8 Mrd. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsgewinn von CHF 7,1 Mrd. Der Gewinn auf den Frankenpositionen belief sich auf CHF 0,6 Mrd.

Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen seien deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich, erinnert die SNB.

Verlust auf den Fremdwährungspositionen

Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf insgesamt CHF 6,8 Mrd. Die Zins- und Dividendenerträge betrugen CHF 4,1 Mrd. bzw. CHF 1,8 Mrd. Auf Zinspapieren und -instrumenten resultierte ein Kursgewinn von CHF 10,8 Mrd., während sich auf Beteiligungspapieren und -instrumenten ein Verlust von CHF 4,4 Mrd. ergab. Die wechselkursbedingten Verluste beliefen sich auf insgesamt CHF 19,1 Mrd.

Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von CHF 7,1 Mrd. Das Gold wurde per Ende Juni 2020 zu CHF 54'069 pro Kilo gehandelt (Ende 2019: CHF 47'222).

Per Ende Juni 2020 resultierte – vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven – ein Gewinn von CHF 0,8 Mrd. Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.

SNB: Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020

Die Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 ist ungeprüft. Die externe Revisionsstelle prüft lediglich den Jahresabschluss.
Die Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 ist ungeprüft. Die externe Revisionsstelle prüft lediglich den Jahresabschluss.
Die Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 ist ungeprüft. Die externe Revisionsstelle prüft lediglich den Jahresabschluss.
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