1. Es können weltweit Anteile an Gesellschaften (Limited Partnerships, Beteiligungsunternehmen) erworben werden, deren ausschliesslicher Zweck es ist, Investitionen in nicht-börsenkotierte Unternehmungen zu tätigen. Diese Beteiligungen können auch via Sekundärmarkt erworben werden. 2. Direktinvestitionen in Firmen sind ausgeschlossen. 3. Flüssige Mittel können als Festgelder, Geldmarktbuchforderungen und Kontoguthaben in Fremdwährung oder Schweizer Franken bei erstklassigen Banken unterhalten werden.