MiFID II tritt am 3. Januar 2018 für alle in der Europäischen Union operierenden Vermögensverwalter in Kraft und bringt umfassende Änderungen für den Bereich Investment-Research mit sich. Im Wesentlichen sehen die neuen Bestimmungen drei Alternativen vor, wie Vermögensverwalter die Kosten ihres Investment-Research decken können. Sie reichen von der Bezahlung aus der eigenen Gewinn- und Verlustrechnung (P&L) bis hin zur Einführung einer Research-Pauschale mit Research Payment Account (RPA).

Der US-amerikanische Asset Manager T. Rowe Price hat bekannt gegeben, dass man die anfallenden Kosten von Third-Party Investment Research der in Grossbritannien ansässigen Investment-Management-Sparte übernehmen wird, da diese von MiFID II betroffen sein wird.

Rob Sharps, Co-Head of Global Equity und Group Chief Investment Officer von T. Rowe Price sagt dazu:" Mit dieser Entscheidung haben wir dafür gesorgt, dass die Interessen unserer Kunden geschützt sind, während wir unseren weltweiten Investitionsprozess und unseren Zugang zu wichtigen Third-Party Researches bewahren"

Transparenz auch bei Unigestion
Auch der Westschweizer Vermögensverwalter Unigestion hat entschieden, die Kosten für den gesamten Investment-Research Bereich aus der eigenen P&L zu decken. Dadurch soll eine klare und transparente Kosten- und Aufwandsstruktur für die Produkte in allen Anlageklassen gewährleistet sein.

"Wir tun ganz einfach das Richtige, um sicherzustellen, dass wir unseren Kunden auch weiterhin umfassende Transparenz bieten, indem wir klar darstellen, welche Gebühren für welche Dienstleistungen in unseren Produkten in Rechnung gestellt werden. Gleichzeitig schützen wir unsere Kunden vor potenziellen Interessenkonflikten durch Best Execution", erklärt Fiona Frick, CEO von Unigestion.

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