Heute werden Trusts in der Schweiz nach ausländischem Zivilrecht behandelt: Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, müssen sich nach ausländischem Recht richten. Das will das Parlament ändern.

Ungeduld im Parlament
Zur Einführung von Trusts gab es immer wieder Vorstösse, der Bundesrat hat sich aber bisher dagegen ausgesprochen. Zuletzt haben die Rechtskommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) zugestimmt. Damit könnte die Nationalratskommission nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Nach Ansicht der Ständeratskommission ist das jedoch Aufgabe des Bundesrats, nicht zuletzt wegen der Komplexität der Gesetzgebung. Die Kommission hat eine Motion eingereicht mit einem verbindlichen Auftrag, welchem der Ständerat mit 25 zu 16 zustimmte. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Allerdings hat die grosse Kammer den Bundesrat bereits mit einem Bericht beauftragt. Eine Expertengruppe sei an der Arbeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Diese werde Vor- und Nachteile des Trusts darstellen. Der Bundesrat ziehe es vor, diese Arbeit abzuschliessen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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