Das Anlageziel des Teilvermögens besteht darin, Investoren an der Rendite eines gemischten Portfolios teilhaben zu lassen, das grundsätzlich zu 40% in Aktien investiert ist, wobei die Bandbreite der Schwankungen 10% nicht überschreiten darf. Dabei orientiert sich das Teilvermögen an den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.