Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens hauptsächlich in: a. Aktien und sonstige Beteiligungsrechte (Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine usw.) sowie Genussscheine von Gesellschaften, die Teil des Referenzindexes sind; b. Derivate auf die oben erwähnten Anlagen und Derivate auf dem Referenzindex; c. Anteile kollektiver Kapitalanlagen, inkl ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Vorgaben von Bst. a) vorstehend investieren. Zudem kann die Fondsleitung das Vermögen des Teilvermögens investieren in: d. Geldmarktinstrumente; e. Guthaben auf Sicht oder auf Zeit; f. Derivate auf die oben erwähnten Anlagen; g. Anteile kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, auf die oben erwähnten Anlagen.