Millionen von Zuschauern in Europa und auf der ganzen Welt haben diesen Sommer die Fussball-Europameisterschaft verfolgt und wurden dabei Zeuge eines neuen Werbeslogans auf den Werbebanden am Spielfeldrand.  

Volkswagen, einer der Sponsoren der EURO 2020, nutzte die prominente Werbefläche, um auf die selbstauferlegte Verpflichtung aufmerksam zu machen, bis 2050 klimaneutral, kurz: Net Zero, zu produzieren. „Way to Zero“ – der „Weg zur Null“ hat als Marketingkampagne des grössten Automobilhersteller Europas einen bleibenden Eindruck hinterlassen.  

Von Zeit zu Zeit lässt sich die Stimmung in der Öffentlichkeit an den von Unternehmen gewählten Werbeslogans ablesen. Die Entscheidung von VW, bei einem europäischen Fussballturnier die eigene Klimaneutralität zu bewerben, zeigt, wie sehr sich das Bewusstsein der Europäer für den Klimawandel verändert hat. Dies spiegelt sich auch in den Google Trend-Rankings wider, in denen der Suchbegriff „Net Zero“ im April 2021 den weltweit höchsten Wert seit mehr als fünf Jahren erreichte und der nur wenige Monate später – im September 2021 – erneut übertroffen wurde.  

Die Daten der Suchabfragen belegen, was sich auch durch das regelmässige Verfolgen der Nachrichten erfahren lässt: Immer mehr Unternehmen, Investoren und Regierungen bekennen sich zur Klimaneutralität und unterstützen das Ziel der Net-Zero-CO2-Emissionen.    

Darum ist Net Zero in aller Munde  

In unserer heutigen Gesellschaft ist ein zunehmendes Engagement in Richtung Klimaneutralität zu beobachten. Angefangen bei Regierungen über Unternehmen und Investoren bis hin zum einfachen Bürger – Wie kommt es dazu?  

Hat die Menschheit den Anspruch, den weltweiten, durch den Menschen verursachten Temperaturanstieg in den Griff zu bekommen, dann müssen Treibhausgasemissionen zurückgefahren und Klimaneutralität angestrebt werden, unabhängig davon, ob nun ein maximal verkraftbarer Temperaturanstieg von 2°C oder 1,5°C festgelegt wird. Ohne klimaneutrales Verhalten und Produzieren werden die globalen Temperaturen immer weiter steigen.  

Auch bei einem formulierten Erderwärmungsziel von maximal 1,5°C sollte uns bewusst sein, dass der weltweite Temperaturanstieg längst begonnen hat. Im Durchschnitt liegen die Temperaturen heute bereits mehr als 1°C über dem vorindustriellen Niveau, für dessen Berechnung der Referenzzeitraum von 1850 bis 1900 herangezogen wurde, dem frühesten Zeitraum mit halbwegs verlässlichen und verfügbaren globalen Vergleichsdaten.  

Während der Temperaturanstieg also bereits in vollem Gange ist, lässt sich mit dem Net Zero-Konzept der Anstieg auf ein Niveau begrenzen, bei dem sich Klimaveränderungen minimieren lassen. Das „Race to Zero“, eine von der UN ins Leben gerufene internationale Kampagne, verfolgt das Ziel, dass Wirtschaft, Unternehmen, Städte, Universitäten und Investoren bis spätestens zum Jahr 2050 klimaschädliche CO2-Emissionen unter dem Strich auf Null zurückzufahren und klimaneutral werden.  

Das "Race to Net Zero”

  • Länder:  Zahlreiche Länder liefern sich auf dem Weg zur Klimaneutralität ein regelrechtes Wettrennen. Im Mai verkündete die deutsche Regierung ihre Absicht, den CO2-Ausstoss bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 85-90 Prozent senken sowie bis 2045 Net Zero-CO2-Emissionen zu realisieren. Deutschland als das Land mit den konstant höchsten Emissionswerten in Europa hatte sich zuvor eine Reduzierung um 55 Prozent bis 2030 sowie CO2-Neutralität bis 2050 als Ziel gesetzt. Unter anderem hat auch die US-Regierung eine ehrgeizige CO2-Emissionsreduzierung um 50 Prozent/52 Prozent bis 2030 angekündigt, Grossbritannien hat sich zu einer Reduzierung um stolze 78 Prozent bis 2035 verpflichtet.  
  • Unternehmen  Der Net Zero-Wettlauf mit dem Ziel der Klimaneutralität findet auch in der Unternehmenswelt statt. Etwa 3.100 Unternehmen haben sich im Rahmen der von den Vereinten Nationen unterstützten Kampagne “Race To Zero” Klimaneutralitätsziele bis 2050 gesetzt. Einem jüngsten Bericht zufolge hat inzwischen mindestens ein Fünftel der 2.000 weltweit grössten Unternehmen (mit einem Jahresumsatzvolumen von fast 14 Bio. US-Dollar) Zusagen bezüglich eigener Klimaneutralitätsziele formuliert.  Zahlreiche Unternehmen haben noch ehrgeizigere zeitliche Ziele definiert, darunter Schneider Electric (bis 2030), Unilever (bis 2039), Coca-Cola, Orange und Amazon (jeweils bis 2040) sowie Engie (bis 2045). Microsoft hat sich vergangenes Jahr sogar zu einer negativen (d.h. nicht nur neutralen) CO2-Bilanz bis 2030 verpflichtet und will bis 2050 die Atmosphäre um das gesamte Kohlenstoffdioxid erleichtern, das das Unternehmen entweder direkt oder durch Stromverbrauch seit seiner Gründung im Jahr 1975 emittiert hat. Zur Erinnerung: Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist Klimaneutralität bis 2050. Die ambitionierteren Zielsetzungen einiger Konzerne sind daher erst einmal positiv zu deuten.  
  • Investoren  Ebenso ist eine Vielzahl von Investoren auf den Net Zero-Zug aufgesprungen und hat zum Teil die CO2-Ziele ihrer Portfolioallokation in einigen Fällen mit einer Frist sogar vor 2050 lautstark angepasst. Die schwedische Swedbank Robur und die britische Aviva planen, bis 2040 klimaneutral zu werden, J Safra Sarasin strebt dieses Ziel sogar bis 2035 an. Diese Investoren gehören zu denjenigen, die sich fest dazu entschlossen haben, noch einen Schritt weiter als die grössten Anleger-Initiativen zu gehen (etwa der „Net Zero Alliance” oder der jüngsten Asset Management-Initiative „Net Zero Asset Managers”.  

Sieht man sich die von zahlreichen Ländern, Unternehmen und Investoren eingegangenen Klimaverpflichtungen an, zeigt sich der Wille, mit riesigen Schritten in Richtung mehr Klimanachhaltigkeit und geringerer CO2-Emissionen zu gehen. Als verantwortungsbewusster Vermögensverwalter unterzieht Lyxor alle Aussagen und Zielformulierungen von Unternehmen und Investoren einem strengen Plausibilitäts-Check, da jedes formulierte Ziel und jede Aussage eine etwas andere Realität darstellen kann und im Kontext betrachtet werden muss.  

Um sich in dieser neuen Net Zero-Welt zurechtzufinden, gilt es einige Dinge zu beachten, um Klimaversprechungen richtig einzuordnen und angemessen interpretieren zu können.

Schritt 1: Was versteht man unter dem «CO2-Budget»?  

Das „CO2-Budget“ ist – ähnlich wie Net Zero - ein Begriff, der häufig verwendet und mindestens genauso häufig missverstanden wird.  

Das CO2-Budget bezieht sich auf die Restmenge an Treibhausgasemissionen, die weltweit noch emittiert werden darf, wenn ein bestimmter Temperaturanstieg nicht überschritten werden soll. Wird diese Menge dann doch überschritten, lässt sich ein bestimmtes Temperaturniveau (z.B. ein Temperaturanstieg von 1,5°C oder über 2°C) nicht mehr halten.  

CO2-Budgets lassen sich berechnen. Die Wissenschaft gewinnt immer mehr Erkenntnisse aus den Zusammenhängen zwischen der kumulierten Gesamtmenge an emittierten Treibhausgasen und der dadurch verursachten Temperaturerhöhung, genauso wie zwischen der Erderwärmung und Extremwetterereignissen in verschiedenen Regionen der Welt.

Auf der einen Seite ist der aktuelle Wert der globalen Erwärmung (+1,2°C über dem vorindustriellen Niveau) bekannt. Auf der anderen Seite kennen wir den maximalen Wert der Erwärmung, ab dem mit schwerwiegenden klimatischen Folgen zu rechnen ist (1,5°C). Dank modernster Berechnungsmodelle lässt sich ermitteln, dass es einen annähernd linearen Zusammenhang zwischen kumulierten CO2-Emissionen und der Temperaturerhöhung gibt. Anders ausgedrückt: Eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen verursacht einen bestimmten Temperaturanstieg. Anhand dieser Erkenntnis lässt sich berechnen, wie viel CO2 noch emittiert werden darf, bevor die Schwellenwerte von 1,5°C und 2°C überschritten werden.  

Zwischen 1850 und 2019 wurden rund 2.390 Gigatonnen (Gt) CO2 freigesetzt.  Um mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 Prozent die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, darf nur noch ein Budget von 400-500 Gt CO2 verbraucht werden. Weltweit werden momentan pro Jahr 42 Gt emittiert – daraus ergibt sich ein Verbrauch der Restmenge in 10-15 Jahren.  Schlussendlich läuft die Interpretation des CO2-Budgets auf eine simple Rechnung hinaus: 2.390 Gt CO2 wurden bislang verbraucht. 500 Gt CO2 dürfen noch verbraucht werden, wenn die 1,5°C maximaler Erderwärmung eingehalten werden sollen. Jetzt geht es darum, wie sich der Verbrauch der Restmenge an CO2 über einen möglichst langen Zeitraum strecken lässt.    

Schritt 2: Das Basisjahr als wichtige Bezugsgrösse  

Neben dem Verständnis der Bedeutung des CO2-Budgets, ist der Begriff Basisjahr für die Interpretation von Klimaversprechungen von massgeblicher Bedeutung.  

Um eine Verpflichtung, die einen prozentualen Rückgang bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verspricht, richtig einordnen zu können, bedarf es eines definierten Bezugspunktes. Man kann beispielsweise sagen „Ich werde meinen Schokoladenkonsum um die Hälfte reduzieren“ – aber ist damit der Vergleich zu den gestern verzehrten zwei Schokoriegeln gemeint oder aber zu den 20 Riegeln, die ich am gleichen Tag des Vormonats gegessen haben?  

Beispiel: Das jüngste EU-Gesetzespaket „Fit for 55” strebt eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 an (von zunächst 40 Prozent und dann 50 Prozent nach oben korrigiert). Diesem Ziel von -55 Prozent liegt das Basisjahr 1990 zugrunde. Das Gleiche gilt für das aktualisierte Ziel von -65 Prozent bis 2030 für Deutschland und das britische Ziel von -78 Prozent –  auch hier wird in beiden Fällen 1990 als Basisjahr herangezogen. Zahlen zu Klimazusagen der USA hingegen beziehen sich auf das Basisjahr 2005.  

Zur besseren Veranschaulichung werfen wir einen Blick auf die Lyxor Lyxor’s Paris-Aligned ETFs. Sie basieren auf einer Methode, bei der im Rahmen der Portfolioallokation eine unmittelbare Reduktion der Treibhausgasemissionen (auch Dekarbonisierung genannt) um 50 Prozent gegenüber dem Ursprungsindex umgesetzt wird - im Falle des S&P 500 PAB ETF ist der Ursprungsindex der S&P 500 Index. Nach der unmittelbaren Reduktion um 50 Prozent wird ab diesem Zeitpunkt ein Dekarbonisierungszielpfad von 7 Prozent pro Jahr vorgegeben.  

Ausgangspunkt für die Lyxor PAB ETFs ist das Jahr 2019. Die Anforderung an die unmittelbare Reduzierung der Kohlenstoffintensität eines PAB-Portfolios liegt bei -50 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 2019. Im Jahr 2019 hatte die EU bereits eine Reduzierung der Emissionen gegenüber 1990 um 25 Prozent erzielt (in Grossbritannien waren die Emissionen dank einer seit Jahrzehnten vorgenommenen Stilllegung von Kohlekraftwerken sogar um 40 Prozent niedriger als im Jahr 1990). Die Lyxor PAB ETFs reduzieren also einen bereits reduzierten Wert somit nochmal um die Hälfte – und senken diesen jedes Jahr um weitere 7 Prozent.  

Die PAB-Methode geht in ihrem Anspruch somit über das im Pariser Klimaschutzabkommen definierte 1,5°C-Szenario hinaus. Wir erinnern uns:  

  • Das Pariser Klimaschutzabkommen fordert eine Reduzierung der globalen Kohlenstoffintensität um 45 Prozent bis 2030, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.  
  • Die EU hat sich mit ihrem Ziel einer Verringerung um 55 Prozent bis 2030 ein ehrgeizigeres Ziel als im Pariser Klimaschutzabkommen formuliert auf die Fahnen geschrieben.  
  • Mit einer sofortigen Reduzierung um 50 Prozent und einer anschliessenden jährlichen Verringerung um 7 Prozent übertreffen die Kriterien der PAB ETFs die beiden zuvor genannten Zielvorgaben und würden weit vor dem Jahr 2050 zum Erreichen der Klimaneutralität beitragen.  

Schritt 3: Annahmen kontinuierlich hinterfragen  ¨

Bis hierher wurden in Schritt 1 und 2 das CO2-Budget und die Interpretation von Emissionsreduktionszielen im Hinblick auf ein zugrunde liegendes Basisjahr erfasst.  

Einen weiteren Punkt sollten sich Klimainvestoren vor Augen halten: Abgesehen von einigen wenigen Geschäftsbereichen, die bereits heute Net Zero erreichen können, sind Verpflichtungserklärungen bestenfalls Prognosen für einen über mehrere Jahre stattfindenden Prozess. Diesbezügliche Prognosen basieren auf Annahmen, wie zum Beispiel der Einschätzung einer künftigen Dekarbonisierungsrate oder der Annahme, dass effektive Lösungen für die CO2-Vermeidung und -Speicherung zur Senkung von Emissionen entwickelt werden können.  

IPCC-Modellpfad (P2)  

Die vom Weltklimarat IPCC und der Internationalen Energieagentur IEA kreierten Klima- und Temperaturszenarien hängen stark von der Entwicklung sogenannter negativer Emissionen, also der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre, ab. Wird der Atmosphäre aktiv genug CO2 entzogen, könnte Kohlendioxid bis zu einem gewissen Grad weiter emittiert werden, solange das Ergebnis aus CO2-Entnahme und CO2-Produktion unter dem Strich neutral oder negativ ist. Ein Erreichen von CO2-Netto-Null-Emissionen vor 2050, z.B. 2040, würde bedeuten, dass entweder die CO2-Emissionen schneller als geplant reduziert werden oder aber höhere negative Emissionen einkalkuliert werden müssen.  

Eine realistische Einschätzung der Annahmen zu geplanten CO2-Einsparungen ist von grosser Bedeutung. In einigen Fällen befinden sich Technologien, die zu einer höheren CO2-Entnahme führen könnten, noch in der theoretischen bzw. der Prototyp-Phase. Dies erklärt, weshalb der im Mai 2021 veröffentlichte IEA-Bericht zur Zielerreichung eher auf CO2-Emissionsreduzierungen anstatt auf CO2-Entnahmen setzt. Diese Annahmen können sich im Zeitverlauf ändern.  

Um auf die Lyxor PAB-ETFs zurückzukommen: Lyxor geht davon aus, dass die Lyxor PAB-ETFs schon vor 2050 zur Klimaneutralität beitragen. Laut unseren Berechnungen auf der Grundlage früherer Prognosen sollte beispielsweise der global ausgerichtete Lyxor PAB-ETF zwischen 2043 und 2045 Klimaneutralität erreichen. Auf der Grundlage des jüngsten IEA-Szenarios (schnellere Reduzierung/geringere Entnahme) müssen wir diese Prognose korrigieren und gehen davon aus, dass Klimaneutralität wohl erst 2049 erreicht wird.

Das Net Zero-Konzept mit dem Ziel Klimaneutralität ist ein guter erster Schritt, bedarf jedoch einer kontinuierlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung  

Die Relevanz des Net Zero-Konzepts und die Fortschritte, die unter anderem bei der Erhebung von Klimadaten erzielt wurden, stehen ausser Frage. Wir sind von der Dringlichkeit des Kampfes gegen den Klimawandel überzeugt und sehen sowohl die Verantwortung, aber auch die Chancen, die sich Vermögensverwaltern wie Lyxor bieten, um Veränderungen voranzutreiben.  

Wir treten unter anderem dafür ein, dass Anleger Zugang zu allen verfügbaren Informationen haben sollten, um wichtige Investitionsentscheidungen treffen zu können. Dazu gehört auch ein Blick hinter die Kulissen und ein Hinterfragen der Versprechen der Unternehmen zu ihren Klimazielen.  

Das Lyxor Klima-Handbuch wurde mit genau diesem Ziel erstellt: um Anlegern bei der Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens mit weitreichenden Informationen zur Seite zu stehen. In Kürze wird eine Aktualisierung des Lyxor Klima-Handbuchs mit den jüngsten Klima-Updates erscheinen. In der Zwischenzeit stehen Ihnen alle wesentlichen Informationen zum vollständigen Lyxor Klima-ETF-Produktuniversum im Themenbereich für nachhaltiges Investieren zur Verfügung.    
 

Risikohinweise    

Potenzielle Anleger müssen die folgenden, im Prospekt des Fonds, der unter www.lyxorETF.com abrufbar ist, beschriebenen Risiken berücksichtigen.    

KAPITALRISIKO:

ETFs sind nachbildende Instrumente: Ihr Risikoprofil ähnelt dem einer direkten Anlage in den zugrunde liegenden Index. Das Kapital der Anleger ist vollständig dem Risiko ausgesetzt und Anleger erhalten unter Umständen den ursprünglich investierten Betrag nicht zurück. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Totalverlust kommen.    

REPLIKATIONSRISIKO:  

Die Anlageziele des Fonds werden aufgrund unerwarteter Ereignisse an den zugrunde liegenden Märkten, an den zugrunde liegenden Märkten, die die Indexberechnung und die effiziente Fondsnachbildung behindern, unter Umständen nicht erreicht.    

KONTRAHENTENRISIKO:  

Bei synthetisch replizierenden Fonds sind die Anleger Risiken infolge der Verwendung eines OTC-Swaps (overthe-counter) mit der Société Générale ausgesetzt. Gemäss den OGAW-Richtlinien darf das mit der Société Générale eingegangene Risiko 10 Prozent des Gesamtvermögens des Fonds nicht übersteigen. Unter www.lyxorETF.com finden Sie nach Eingabe der WKN nähere Informationen darüber, ob es sich um einen synthetisch replizierenden (SWAP) oder um einen vollreplizierenden Fonds handelt.    

KONZENTRATIONSRISIKO:  

Themenbezogene ETFs wählen Aktien oder Anleihen für ihr Portfolio aus dem ursprünglichen Referenzindex aus. Umfangreiche Auswahl-regeln können zu einem konzentrierteren Portfolio führen, bei dem das Risiko im Vergleich zum ursprünglichen Index auf weniger Aktien verteilt ist.    

RISIKO IN VERBINDUNG MIT DEM BASISWERT:  

Der zugrunde liegende Index eines Lyxor ETFs kann komplex und volatil sein. Indizes, komplex und volatil sein. Indizes, die sich auf Aktien (insbesondere aus den Emerging Markets) oder Rohstoffe beziehen, können einer erhöhten Volatilität unterliegen. Bei Anlagen in Rohstoffen wird der zugrunde liegende Index mit Bezug zu Rohstoff-FuturesKontrakten berechnet, die den Anleger einem Liquiditätsrisiko in Verbindung mit den Kosten, wie zum Beispiel Fracht- und Transportkosten, aussetzen können. ETFs mit einem Engagement an Schwellenmärkten sind mit einem grösseren Risiko möglicher Verluste verbunden als eine Anlage in Industrieländern, da sie vielfältigen und unvorhersehbaren Schwellenländerrisiken ausgesetzt sind.    

WÄHRUNGSRISIKO:  

ETFs können einem Währungsrisiko unterliegen, wenn der ETF auf eine andere Währung als die Währung des nachgebildeten zugrunde liegenden Index lautet. Das bedeutet, dass die Index lautet. Das bedeutet, dass die Wechselkursschwankungen die Renditen negativ oder positiv beeinflussen können.    

LIQUIDITÄTSRISIKO:  

Die Liquidität wird durch zugelassene Market-Maker an der jeweiligen Börse, an der der ETF notiert ist, einschliesslich der Société Générale, zur Verfügung gestellt. Die Liquidität an der jeweiligen Börse kann infolge einer Unterbrechung an dem Markt, der durch den von dem ETF nachgebildeten zugrunde liegenden Index repräsentiert wird, eines Ausfalls der Systeme einer der relevanten Börsen, der Société Générale oder anderer Market-Maker-Systeme oder einer nicht normalen Handelssituation bzw. Handelsereignisses beschränkt sein.    

Wichtige Information    

Der Verfasser dieses Dokumentes ist Lyxor International Asset Management. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ist ausschliesslich Lyxor International Asset Management verantwortlich.  

Multi Units Luxembourg - Lyxor Net Zero 2050 S&P World Climate PAB (DR) UCITS ETF mit Domizil in Luxemburg, Multi Units Luxembourg - Lyxor Net Zero 2050 S&P 500 Climate PAB (DR) UCITS ETF mit Domizil in Luxemburg, Multi Units Luxembourg - Lyxor Net Zero 2050 S&P Eurozone Climate PAB (DR) UCITS ETF mit Domizil in Luxemburg, Multi Units Luxembourg - Lyxor Net Zero 2050 S&P Europe Climate PAB (DR) UCITS ETF mit Domizil in Luxemburg (im Folgenden „kollektive Kapitalanlagen“ genannt), stellen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen gemäss Artikel 120 des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar, welche in der Schweiz oder von der Schweiz aus an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden dürfen.  

Dieses Dokument darf in der Schweiz ausschliesslich an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 und dessen Verordnung (in der jeweilig gültigen Fassung) vertrieben werden.  

Finanzintermediäre (insbesondere Vertreter von Privatbanken oder unabhängigen Vermögensverwaltern, Intermediäre) müssen die strengen regulatorischen KAG-Anforderungen für den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz erfüllen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Intermediäres sicherzustellen, dass (i) alle diese Anforderungen erfüllt sind, bevor der Intermediär die in diesem Dokument erwähnten Fonds vertreibt, und (ii) der Intermediär andernfalls keine Aktivitäten ausführt, die als Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz im Sinne von Art. 3 KAG sowie dessen Verordnung qualifiziert werden könnten.    

Jegliche Information in diesem Dokument gilt lediglich zum Zeitpunkt der Abgabe als abgegeben, und wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls nicht mehr aktuell, nicht aktualisiert.    

Dieses Dokument gilt nur für Informationszwecke und stellt keine Offerte, Einladung zur Offertenabgabe, Werbung oder Empfehlung für eine Investition in ein kollektives Anlageprodukt dar. Dieses Dokument stellt weder ein Prospekt gemäss Artikel 652a oder 1156 des Schweizer Obligationenrechts (in der jeweilig gültigen Fassung), noch ein Kotierungsprospekt gemäss den Richtlinien der SIX Swiss Exchange AG oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Es stellt weder einen vereinfachten Prospekt, ein Key Investor Information Dokument noch einen Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar.    

Eine Investition in kollektive Kapitalanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden, welche im Prospekt bzw. im Werbematerial beschrieben werden. Jede potentielle Anlegerin und jeder potentielle Anleger sollte den ganzen Prospekt bzw. das ganze Werbematerial durchlesen und sollte, vor einem Anlageentscheid, die Risiken sorgfältig abwägen.    

Alle Bezugspunkte / Vergleichszahlen in diesem Dokument werden nur zu Informationszwecken angegeben.    

Dieses Dokument stellt kein Ergebnis einer Finanzanalyse dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der „Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse“ der Schweizerischen Bankiervereinigung.Dieses Dokument enthält keine auf einen konkreten Anleger zugeschnittenen Empfehlungen und sollte nicht als Ersatz für eine Anlageberatung durch eine Fachperson verstanden werden.    

Dieses Dokument enthält keine auf einen konkreten Anleger zugeschnittenen Empfehlungen und sollte nicht als Ersatz für eine Anlageberatung durch eine Fachperson verstanden werden.    

Interessenkonflikte    

Dieses Research-Dokument enthält die Einschätzungen, Meinungen und Empfehlungen von Research-Analysten und/oder Strategen von Lyxor International Asset Management („LIAM“) aus den Bereichen Cross Asset und ETF. Sofern dieses Dokument Anlageideen enthält, die auf Makro-Einschätzungen der wirtschaftlichen Marktbedingungen oder dem relativen Wert beruhen, können diese von den grundsätzlichen Meinungen von Cross Asset und ETF Research und Empfehlungen in Sektor- oder Unternehmens-Research-Berichten von Cross Asset und ETF Research sowie von den Einschätzungen und Meinungen anderer Abteilungen von LIAM oder ihren Tochtergesellschaften abweichen. Die Research-Analysten und/oder Strategen von Lyxor Cross Asset und Lyxor ETF konsultieren regelmässig LIAM-Mitarbeitende aus dem Vertrieb und der Portfolioverwaltung in Bezug auf Marktinformationen, darunter Marktkurse, Spreads und Handelsaktivität von ETFs, die Aktien-, Anleihe- und Rohstoffindizes nachbilden. Die Handelsabteilungen können oder konnten in der Vergangenheit Transaktionen grundsätzlich auf Basis der Einschätzungen und Berichte der Research-Analysten durchführen. Lyxor verfügt über verbindliche Research-Richtlinien und -Verfahren, die angemessen (i) sicherstellen sollen, dass in Research-Berichten angegebene Fakten auf zuverlässigen Informationen beruhen, und (ii) verhindern sollen, dass Research-Berichte unangemessen selektiv oder in unangemessener Staffelung veröffentlicht werden. Zudem hängt die Vergütung der Research-Analysten zum Teil von der Qualität und Genauigkeit ihrer Analysen ab, vom Kundenfeedback und von Wettbewerbsfaktoren sowie von den Gesamterlösen von LIAM, einschliesslich Erlösen aus Anlageverwaltungsgebühren, Anlageberatungsgebühren und Vertriebsgebühren    

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