Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im 

Rund 40 Prozent der 65-jährigen haben einmal in ihrem Leben 100'000 Franken oder mehr vererbt oder geschenkt bekommen. Das ist einer der Hauptgründe, weshalb ganz viele Rentnerinnen und Rentner finanziell gut aufgestellt sind. Das war letzte Woche mein "Gopfried Stutz"-Thema.

Ein Leser hat mir darauf geschrieben, die genannten 100'000 Franken würden den Braten auch nicht fett machen. Das möchte ich hier vehement bestreiten.

Angenommen, man überweist die geerbten 100'000 Franken der Pensionskasse, so erhöht sie die Rente je nach der Höhe des Umwandlungssatzes um 5000 bis 6000 Franken pro Jahr. Gerechnet habe ich hier mit einem Umwandlungssatz zwischen 5 und 6 Prozent. Das gäbe also um die 460 Franken mehr Rente pro Monat. Das ist nun wirklich nicht nichts.

Man könnte diese 100'000 Franken aber auch schön langsam verzehren. Ab 65 jedes Jahr 6666 abheben. Das ergibt doch ein ordentliches Ferienbudget. Selbst wenn das Geld zinslos angelegt wird, reichen die 100'000 Franken ganze 15 Jahre – bis zum 80. Altersjahr.

Doch was den Braten wirklich fett macht: Dank Erbschaften und Schenkungen kann man Steuern sparen. Und wenn man Steuern sparen kann, erhöht sich das verfügbare Einkommen und damit die Möglichkeit, mehr Geld auf die hohe Kante zu legen. Je mehr Geld man auf die Seite legt, desto mehr hat man im Alter. Zum Erbe kommen also noch zusätzliche Ersparnisse dazu, die man allein dank des Erbes zu erzielen vermag.

Ganz viele Schweizerinnen und Schweizer verfügen nicht über genügend Einkommen, um den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a zu überweisen oder sich in die 2. Säule voll einzukaufen. Im ersten Fall erhöht man das Kapital fürs Alter; im zweiten Fall erhöht sich die Rente. Und in beiden Fällen spart man gleichzeitig Steuern, indem die einbezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Geht es nach dem Willen des Parlaments, wird man künftig auch nachträglich in die Säule 3a einzahlen können. Hat man also während einiger Jahre nicht den gesetzlich erlaubten Maximalbetrag aufs Konto 3a einbezahlt, so wird man dies Jahre später nachholen können. Das wird natürlich gerade für jene interessant, die in den Genuss eines Erbes oder einer Schenkung kommen. Sie werden zweifach belohnt: mit dem Erbe und mit der Steuerersparnis.

Ob der Bundesrat die Motion innert zwei Jahren umsetzen wird, ist freilich eine andere Frage. Sozialminister Alain Berset lehnte die Motion mit dem Argument ab, dass heute nur 13 Prozent der Steuerpflichtigen den vollen 3a-Abzug geltend machen.

Und damit es auch noch gesagt ist: Der steuerfreie Grenzbetrag der Säule 3a beträgt für Erwerbstätige mit Pensionskasse 6826 Franken pro Jahr; ohne Pensionskasse 34'128 Franken oder maximal 20 Prozent des Einkommens.