Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im 

3,5 Millionen Personen sind Gönner der Rega. Das ist enorm bei einer Bevölkerung von 8,6 Millionen. Jeder Dritte spendet also der Rettungsflugwacht jährlich 30 bis 70 Franken. Ja, spendet. Denn die Rega ist keine Versicherung. Sie ist eine gemeinnützige Stiftung. "Sind Sie auf medizinische Hilfe aus der Luft angewiesen, kann die Rega zum Dank für Ihre Unterstützung die Einsatzkosten ganz oder teilweise erlassen, wenn keine Versicherung oder Krankenkasse die Leistungen bezahlen muss." So steht es auf ihrer Website.

Man lese das genau: Die Rega kann aus Dank, muss aber die Kosten nicht übernehmen.

Ich möchte behaupten, ein grosser Teil der gut 3,5 Millionen Gönnerinnen und Gönner spendet der Rega nicht wegen des grossen Herzens, sondern weil man bei einem Unfall in den Bergen oder einer Rückführung aus dem Ausland gerettet werden möchte, ohne dafür eine saftige Rechnung bezahlen zu müssen.

Als Hotelplan-Reiseleiter Anfang der Achtzigerjahre konnte ich zweimal mitansehen, einmal auf Kreta, einmal in Tunesien, wie die Rega einen verletzten Gast holen musste. Ein teures Unterfangen.

Ich weiss nicht, wer letztlich die Rettungskosten bezahlte. Vermutlich eine Reiseversicherung, die ihrerseits die Rega entschädigte. Wird die Rega nach Rücksprache mit einem lokalen Arzt den verletzten Gönner, die Gönnerin, in die Heimat fliegen, so wird sie dafür von der Reiseversicherung entschädigt. Es sei denn, die verletzte Person hat keine Reiseversicherung. Laut offizieller Lesart kann die Rega dem verunfallten Gönner die Kosten erlassen, muss aber nicht, weil die Stiftungsaufsicht diese Relativierung so verlangt.

Im zurückliegenden Jahr waren 2515 Personen im Ausland von einem medizinischen Notfall betroffen; davon wurden 1345 von der Rega in die Heimat geflogen; 1170 mittels medizinischen Notfallmanagements betreut. Das geht aus dem eben erschienenen Jahresbericht hervor.

Auch wer in der Schweiz im Strassenverkehr verunfallt oder in den Bergen einen Skiunfall erlitt, ist über die Reiseversicherung versichert. 24-Stunden Personen-Assistance für Soforthilfe im Schadenfall, nennt sich das.

Achtung: Reiseversicherungen decken im Prinzip nur bei Krankheit oder Unfall. Wer zum Beispiel beim Wandern in eine prekäre Situation gerät und mit dem Heli gerettet werden will, kann von der Reiseversicherung keine Kostenübernahme erwarten.

In solchen Fällen zahlt unter Umständen die Rega, wenn sie selber oder eine Rettungsfluggesellschaft, mit der sie zusammenarbeitet, die Rettung vornimmt. Ich sage «unter Umständen». Wie oben gesagt: Die Rega kann die Einsatzkosten erlassen, muss aber nicht.

Warum also jährlich der Rega den Gönnerbeitrag von 30 bis 70 Franken überweisen? Weil man spenden will. Und ja: Viele haben keine Reiseversicherung. Sie vertrauen auf die Rega. Sie bietet eben doch einen gewissen Versicherungsschutz, wenn auch keinen garantierten – und auch nicht einen so umfassenden wie die Reiseversicherung.