Zur Erinnerung: Ist man verheiratet, betragen die beiden Altersrenten höchstens 150 Prozent der Maximalrente, also höchstens 3525 Franken im Monat. Besser haben es unverheiratete Paare: Ihre beiden AHV-Renten werden nicht gekürzt und können zusammen bis 4700 Franken betragen.
"Es sollte nicht sein", schreibt Her Zwahlen, "dass verheiratete Paare gegenüber unverheirateten, die zusammen leben und sich die Kosten teilen, benachteiligt werden. Was halten Sie davon?"
Ich leitete die Frage ausgewählten Sozialpolitikern weiter. Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker weist darauf hin, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren andere Vorteile haben. Sie nennt die Witwen- und Witwerrente, den Verwitwetenzuschlag beim Tod des rentenberechtigten Ehegatten, Beitragsbefreiung für die Ehepartner.
Auch Verena Herzog, SVP-Nationalrätin aus dem Thurgau, und Philippe Nantermod, der aufstrebende FDP-Politiker aus dem Wallis, erinnern daran, dass Ehe- und Konkubinatspaare nicht die gleichen Rechte und Pflichten hätten. Trotzdem bezeichnet Verena Herzog den Vorschlag als eine "elegante Lösung", wobei sie aber ein grosses Missbrauchspotential befürchtet.
Der Zuger FDP-Politiker Joachim Eder, derzeit Präsident der Sozialkommission im Ständerat, bekundet eine gewisse Sympathie für dieses Anliegen. Ganz anders der Präsident der CVP. Für Gerhard Pfister - auch er aus dem Kanton Zug - ist die Plafonierung der Renten von unverheirateten Paaren keine Lösung. Im Gegenteil: Er plädiert für eine Anhebung der Renten der Verheirateten auf das Niveau der Unverheirateten.
Philippe Nantermod sagt es so: "Wenn wir die Gleichstellung der beiden Paartypen erreichen wollten, müssten wir 200 Prozent der Altersrenten für ein Ehepaar haben, aber die Witwenrente abschaffen."
In die gleiche Richtung argumentiert der grünliberale Thomas Weibel aus Horgen im Kanton Zürich. "Es wäre falsch, das bemängelte Konstrukt der Plafonierung der Ehepaarrente auf weitere Anspruchsgruppen auszudehnen." Die beste Lösung sei, die Renten aufgrund der erfolgten Gutschriften, aber unabhängig vom Zivilstand zu ermitteln und auszuzahlen.
Sie sehen, Herr Zwahlen, die Begeisterung für Ihren Vorschlag hält sich in Grenzen. Ich fragte beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach, wie viel sich durch eine Kürzung der Renten unverheirateter Paare einsparen liesse. Offenbar gibt es weder Berechnungen noch Schätzungen dazu. Es wurde in Bundesbern bisher kein entsprechender Vorstoss eingereicht. Wer weiss, vielleicht findet sich im Bundesparlament jemand, der den Ball aufnimmt.