Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im |
In diesen beengenden Zeiten sammeln auch Angestellte von Pensionskassen Erfahrungen mit dem Homeoffice. Das wird sie nicht daran gehindert haben, den Versicherten der zweiten Säule rechtzeitig den Vorsorgeausweis zuzustellen. Das dürfte dieser Tage passiert sein.
Dieser Nachweis enthält wichtige Zahlen. Es lohnt sich, ihn zu studieren, was zugegebenermassen bei diesem Zahlensalat nicht immer einfach ist.
Den meisten interessiert aus nahe liegenden Gründen, wie hoch die Rente im Alter ausfallen wird. Das ist jedoch höchstens kurz vor der Pensionierung die wichtigste Zahl. Es handelt sich bloss um eine grobe Schätzung. Jene Versicherten, denen der Umwandlungssatz im Verlauf der Jahre gekürzt wurde, können ein Lied davon singen. Auch die Anlageerträge, die man im Voraus nicht kennen kann und ebenfalls die Höhe der Rente bestimmen, beruhen auf Schätzungen.
Wichtiger sind die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen. Wie hoch ist die IV-Rente, sollte ich erwerbsunfähig werden? Wie viel erhalten Ehepartner und Kinder aus der 2. Säule, sollte ich das Zeitliche segnen? Solche Angaben stehen auf dem Vorsorgeausweis.
Vielleicht kommt man beim Betrachten dieser Zahlen zum Schluss, dass man sich zusätzlich absichern sollte. Oder man stellt fest, dass die Lebensversicherung, die man vor Jahren abgeschlossen hat, eigentlich gar nicht nötig wäre, und man sich die jährliche Prämie sparen könnte.
Manche möchten solche Gedanken verdrängen. Das ist aber keine gute Idee. Verdrängen heisst Lügen.
Interessant zu wissen ist auch die Höhe der Einkaufslücke. Das ist jener Betrag, mit dem man sich maximal einkaufen könnte. Einkäufe sind aus zwei Gründen interessant: Man sorgt für höhere Leistungen im Alter, zudem kann man den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Das schenkt ein.
Pensionskassen sind bemüht, möglichst Transparenz zu schaffen. Das führt etwa dazu, dass der Vorsorgeausweis eher zu viel als zu wenig Zahlen enthält. Die Dichte an Zahlenmaterial macht das Ganze unnötig kompliziert.
Und manchmal sind die Zahlen schlicht nicht korrekt. So gesehen auf einem Vorsorgeausweis, auf dem schwarz auf weiss geschrieben stand: "Maximal möglicher Einkauf": 76'303 Franken. Die Zahl war falsch, denn der Versicherte hatte eine Scheidung hinter sich, musste der Ehefrau die Hälfte des Guthabens abtreten, wodurch der maximal mögliche Einkauf um gut 200'000 Franken höher ausfiel als auf dem Ausweis angegeben.
Leider dient der Versicherungsausweis bloss der Informationspflicht und begründet keinen Rechtsanspruch. Massgebend ist das Reglement. Das hat das Bundesgericht in einem Entscheid von 2002 klargemacht.
Schön wäre es, wenn die Vorsorgeausweise standardisiert und von unnötigem Ballast entrümpelt würden. Genau das hatte der Bundesrat vor gut acht Jahren in seinem "Bericht über die Zukunft der zweiten Säule" vorgeschlagen. Leider stiess er bei der Anhörung auf taube Ohren.