Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den am Samstag festgenommenen Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Raserdelikte und weitere Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz eröffnet. Laut Oberstaatsanwaltschaft verfügte der Lenker nach derzeitigem Erkenntnisstand nie über einen Führerausweis.

Der genaue Hergang wird weiterhin untersucht. Der 20-Jährige war in der Nacht auf Samstag auf der Autobahn A1 vor mehreren Polizeifahrzeugen geflüchtet.

An seinem Auto waren entwendete Kontrollschilder angebracht, der Mann reagierte nicht auf die mehrfachen Aufforderungen der Polizei anzuhalten, er fuhr mit massiv übersetzter Geschwindigkeit von teilweise über 200 Kilometern pro Stunde und er überholte andere Fahrzeuge rechts über den Pannenstreifen, wie die Kantonspolizei Zürich am Samstag mitgeteilt hatte.

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